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   OVG Saarland, 22.08.1994 - 2 W 30/94   

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OVG Saarland, 22.08.1994 - 2 W 30/94 (https://dejure.org/1994,11898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 (https://dejure.org/1994,11898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. August 1994 - 2 W 30/94 (https://dejure.org/1994,11898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Plangebietsausweisung; Bebauungsplan; Wohngebiet; Wochenendhäuser; Art der baulichen Nutzung; Austauschverhältnis; Nachbarschutz

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen die Festsetzungen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 22.08.1994 - 2 W 30/94
    Weist ein Bebauungsplan ein reines Wohngebiet aus und bestimmt außerdem seinen gesamten Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1g BBauG 1960 ( § 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG 1976/1979) als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche", so bedeutet das nach der Rechtsprechung des Senats, daß in dem betreffenden Wohngebiet - außer den nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen - nur Wohnhäuser mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten errichtet werden dürfen (im Anschluß an Urteil des Senats vom 30.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198).
  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung

    Was diese Klausel in der Sache bedeutet, ergibt sich aus § 7 II. WoBauG (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.06.1980 -II R 110/79- sowie Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94-).

    Charakteristisch sowohl für ein Eigenheim als auch ein Kaufeigenheim im Sinne des § 9 II. WoBauG ist demnach, dass es sich dabei jeweils um ein Grundstück mit einem Wohngebäude handelt, das nicht mehr als 2 Wohnungen hat (so auch bereits Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.06.1980 -II R 110/79- und Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94-).

    Die hier in Rede stehende Festsetzung des maßgeblichen Gebietes als überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche betrifft nach allgemeiner Meinung die Art der baulichen Nutzung in einem Baugebiet (BVerwG, Urteil vom 13.06.1980, BRS 36 Nr. 58 und vom 26.09.1991, BRS 52 Nr. 5; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94-).

    Ausgehend davon hat sowohl das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes als auch die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes bisher trotz der Befugnis des Ortsgesetzgebers, Festsetzungen über die Wohnungsanzahl -etwa die sogenannte 2-Wohnungs-Klausel- auch ausschließlich objektiv-rechtlich auszugestalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1991, BRS 52 Nr. 5 und Beschluss vom 09.03.1993 -4 B 38.93-, NVwZ 1993, 1100) bisher in Eilrechtsschutzverfahren auch bei einer in diesem Zusammenhang wenig ergiebigen Planbegründung -vorbehaltlich einer abschließenden Sachverhaltsklärung und -würdigung im Hauptsacheverfahren- eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür angenommen, dass der "Familienheimklausel" als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung unmittelbar drittschützende Wirkung zukommt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94- sowie Urteil vom 03.06.1980 -II R 110/97-; VG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.1996 -2 F 82/96-; OVG A-Stadt, Beschluss vom 25.02.1988, BRS 48 Nr. 167; OVG Münster, Urteil vom 18.04.1991, BRS 52 Nr. 180; anderer Ansicht wohl OVG Bremen, Beschluss vom 05.04.1989, BRS 49 Nr. 190).

    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94- in einem vergleichbaren Fall zutreffend ausgeführt, dass in Fällen der vorliegenden Art, das Interesse des Antragstellers, von einer "vorzeitigen" Ausnutzung der angefochtenen Baugenehmigung verschont zu bleiben, höher zu veranschlagen ist als das Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung.

  • VG Saarlouis, 03.11.2005 - 5 F 28/05

    Zwei-Wohnungs-Klausel; Gebietscharakter

    Die Begrenzung der Wohnungszahl habe nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 - unmittelbar nachschützende Wirkung.

    Nicht anderes gilt für den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 -, auf den sich der Antragsteller maßgeblich stützt.

    Zu einem solchen Bebauungsplan hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 - ausgeführt, es sehe keine Veranlassung, von der bisherigen Auslegung einer Ausweisung des gesamten Geltungsbereichs eines Bebauungsplans als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche" abzuweichen, zumal nicht erkennbar gewesen sei, welchen Sinn eine solche Festsetzung machte, würde sie nicht als § 3 Abs. 4 BauNVO 1968 (Ebenso Fassung 1962 und 1977; seit der Fassung 1990 regelt allein § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Möglichkeit, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan festzusetzen ) gleichkommende Beschränkung der Wohnungszahl in den Gebäuden (auf maximal zwei) verstanden.

  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit

    Zu einem solchen Bebauungsplan hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 22.08.1994 - 2 W 30/94 - ausgeführt, es sehe keine Veranlassung, von der bisherigen Auslegung einer Ausweisung des gesamten Geltungsbereichs eines Bebauungsplans als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche" abzuweichen, dass die Zwei-Wohnungs-Klausel dieses Plans auch zum Ausgleich der Interessen der Bewohner dieses Gebietes erlassen worden sei, zumal nicht erkennbar gewesen sei, welchen Sinn eine solche Festsetzung machte, würde sie nicht als § 3 Abs. 4 BauNVO 1968 (Ebenso Fassung 1962 und 1977; seit der Fassung 1990 regelt allein § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Möglichkeit, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan festzusetzen) gleichkommende Beschränkung der Wohnungszahl in den Gebäuden (auf maximal zwei) verstanden.

    Dieser Ansatz liegt im Übrigen auch dem vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren in Bezug genommenen, die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich anführenden Beschluss des Senats aus dem Jahre 1994 (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.1994 - 2 W 30/94 -, SKZ 1994, 112, Leitsatz Nr. 15) zugrunde, wenngleich darin zur Begründung einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" einer Nachbarrechtsverletzung anschließend wiederum allgemein und nicht auf den konkreten Plan bezogen der Charakter der Festsetzungsmöglichkeit zur Konkretisierung der Art baulicher Nutzung als Indiz für die nachbarschützende Wirkung angeführt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 2 B 542/22

    Abgrenzung einer zulässigen Wohnnutzung von einer sozialen Einrichtung in einem

    OVG, Beschlüsse vom 13. März 2006 - 2 W 37/05 -, juris Rn. 23, vom 20. Dezember 2005 - 2 W 33/05 -, juris Rn. 11 und vom 22. August 1994 - 2 W 30/94 -, juris Rn. 7; Urteil vom 3. Juni 1980 - II R 110/79-, BRS 36, Nr. 198; Thür.
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